Neue Versorgungsregelung in der betrieblichen Altersversorgung
 
  Der Bundesrat hat am 11. Mai 2001 das Altersvermögensgesetz verabschiedet.

Wir informieren Sie über folgende Themen:
  • Ihre individuelle Vorteilsberechnung
  • Darstellung der Möglichkeiten
  • EDV-Realisierung
  • Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
  • Pauschalsteuerregelung gemäß § 40 b EStG
  • Rückgedeckte Unterstützungskasse
  • Entgeltumwandlung
  • Führungskräftezusagen
  • Unverfallbarkeit
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Auslagerung von Pensionsrückstellungen
  NEUE VERSORGUNGSREGELUNG

Wer in Deutschland eine Zusatzversorgung im Unternehmen neu einführen will. dem stehen auf den ersten Blick nur fünf steuerlich und arbeitsrechtlich anerkannte Durchführungswege offen.
  • Pensions- bzw. Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung
  • Riesterrente
  • Zeitkontenmodell
auf den zweiten Blick gibt es auch weitere Möglichkeiten.