Neue Versorgungsregelung in der betrieblichen Altersversorgung |
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Der Bundesrat hat am 11. Mai 2001 das Altersvermögensgesetz verabschiedet.
Wir informieren Sie über folgende Themen:
- Ihre individuelle Vorteilsberechnung
- Darstellung der Möglichkeiten
- EDV-Realisierung
- Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
- Pauschalsteuerregelung gemäß § 40 b EStG
- Rückgedeckte Unterstützungskasse
- Entgeltumwandlung
- Führungskräftezusagen
- Unverfallbarkeit
- Nachgelagerte Besteuerung
- Auslagerung von Pensionsrückstellungen
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NEUE VERSORGUNGSREGELUNG
Wer in Deutschland eine Zusatzversorgung im Unternehmen
neu einführen will. dem stehen auf den ersten Blick
nur fünf steuerlich und arbeitsrechtlich anerkannte Durchführungswege
offen.
- Pensions- bzw. Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktversicherung
- Riesterrente
- Zeitkontenmodell
auf den zweiten Blick gibt es auch weitere Möglichkeiten.
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