Direkt- (Pensions-)Zusage |
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Konkurrenzloser Durchführungsweg für ältere Mitarbeiter,
falls die Firma Gewinne erzielt.
Auch für jüngere Mitarbeiter (Rückstellung geringer) möglich.
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Der Arbeitnehmer zahlt durch Gehaltsverzicht Beiträge.
Der Arbeitgeber hat durch Rückstellungsbildung Liquiditätsvorteile,
die außerhalb der Firma angelegt werden müssen.
Die Zusagen können dem Gewinn angepaßt werden (Baukastensystem),
dadurch entstehen keine arbeitsrechtliche Verpflichtung für den Arbeitgeber.
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Die Pensionszusage ist der beste Durchführungsweg für die biometrischen
Risiken Tod und Be-rufsunfähigkeit.
Der Arbeitnehmer zahlt ja die Risikobeiträge.
Der Arbeitgeber kann Pensions-rückstellungen bilden.
Eigentlich würden die Liquiditätsvorteile aus den Pensionsrückstellungen
bei der arbeitgeberfinanzierten bAV in der Regel ausreichen
um die Beiträge Risikoversicherung mit BUZ zu bezahlen.
Durch Anlage der Liquiditätsvorteile ist eine Rente für den Arbeitgeber
aus nicht gezahlten Steuern finanzierbar.
Freie Kapitlanlagemöglichkeiten dadurch Insolvenzschutz
(Konkursprivileg) und Kapitalansammlung im Privat- anstatt in
Firmenvermögen möglich. Diesbezügliche Informationen bekommen
Sie auf Anforderung.
Laut Altersvermögensgesetz (AVmG) können Rückstellungen bereits
ab dem 14. Lebensjahr des Arbeitnehmers gebildet werden.
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Vor- und Nachteile der Pensionszusage
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- Liquiditätsgewinn durch Rückststellungen
- Beleihungsmöglichkeiten
- Beliebige Leistungshöhe
- Flexible Leistungsgestaltung
- Nachgelagerte Besteuerung
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- Keine Beitragszusagen
- Seit 1988 Passivierungspflicht
- Gewinnerhöhende Auflösungspflicht wenn AN ausscheidet oder verstirbt (Achtung bei Kapitalanlagen)
- Verwaltungsaufwand
- Keine private Weiterführung möglich
- Keine §10a-Förderung
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