Direktversicherung (DV) |
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Falls ein Trägerunternehmen (=Arbeitgeber) keine Gewinne erzielt
(sonst ist der Durchführungsweg Pensionszusage für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer besser) ist die Direktversicherung für Arbeitnehmer unter
Beitrittsalter 28 bei Altersrentenzusage der einzig empfehlenswerte
Durchführungsweg.
Für Arbeitnehmer ab Beitrittsalter 28 ist die
pauschaldotierte Unterstützungskasse (auch Rückdeckung mit Investmentfonds
möglich) vorteilhafter.
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Falls Risiken Berufsunfähigkeit (BU) und Tod abgesichert werden sollen ist dies
über DV auch für ältere AN möglich. Auf § 16 Rentenanpassungsgesetz (BU und
Rentenwahlrecht?) achten.
Nur Gesellschaften die auch im Falle der BU die
BU-Rente dynamisch erhöhen sind empfehlenswert.
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Nur ungezillmerte (keine Provisionszahlung) Tarife (Fondsvariante angebracht)
auf Honorarbasis wählen, das ist für den Arbeitnehmer viel vorteilhafter (ein
Arbeitnehmer verbleibt durchschnittlich 5 Jahre bei einem Arbeitgeber).
Bei ungezillmerten Tarifen ist der Rückkaufswert (RKW) über 95 % der
eingezahlten Beiträge. Bei gezillmerten Tarifen beträgt RKW je nach
Laufzeit des Vertrages ca. 20 % bis 70 % der Beiträge.
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Vor- und Nachteile der Direktversicherung
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- §10a Förderung möglich
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Private Weiterführung möglich
- Keine PSV-Beiträge
- Beleihungsmöglichkeiten
- Flexible Gestaltung
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- Pauschalsteuerbelastung
- Einschränkung der Leistungshöhe
- Keine Förderung nach § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz (EStG)
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