Direktversicherung (DV)
 
Falls ein Trägerunternehmen (=Arbeitgeber) keine Gewinne erzielt (sonst ist der Durchführungsweg Pensionszusage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besser) ist die Direktversicherung für Arbeitnehmer unter Beitrittsalter 28 bei Altersrentenzusage der einzig empfehlenswerte Durchführungsweg.
Für Arbeitnehmer ab Beitrittsalter 28 ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse (auch Rückdeckung mit Investmentfonds möglich) vorteilhafter.
Falls Risiken Berufsunfähigkeit (BU) und Tod abgesichert werden sollen ist dies über DV auch für ältere AN möglich. Auf § 16 Rentenanpassungsgesetz (BU und Rentenwahlrecht?) achten.
Nur Gesellschaften die auch im Falle der BU die BU-Rente dynamisch erhöhen sind empfehlenswert.
Nur ungezillmerte (keine Provisionszahlung) Tarife (Fondsvariante angebracht) auf Honorarbasis wählen, das ist für den Arbeitnehmer viel vorteilhafter (ein Arbeitnehmer verbleibt durchschnittlich 5 Jahre bei einem Arbeitgeber). Bei ungezillmerten Tarifen ist der Rückkaufswert (RKW) über 95 % der eingezahlten Beiträge. Bei gezillmerten Tarifen beträgt RKW je nach Laufzeit des Vertrages ca. 20 % bis 70 % der Beiträge.

 
Vor- und Nachteile der Direktversicherung
 
 
  • §10a Förderung möglich
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Private Weiterführung möglich
  • Keine PSV-Beiträge
  • Beleihungsmöglichkeiten
  • Flexible Gestaltung
   
  • Pauschalsteuerbelastung
  • Einschränkung der Leistungshöhe
  • Keine Förderung nach § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz (EStG)