Pensionsfonds (PF)
 
Durchführungsweg erst ab 2002 möglich. Pensionsfonds sind zwar "Riester-fähig", machen aber nur Sinn, wenn das Trägerunternehmen keine Gewinne erzielt (sonst Pensionszusage).
Wenn wir den Pensionsfonds mit dem Durchführungsweg pauschal dotierte U-Kasse vergleichen, so ist festzustellen, daß die U-Kasse nichts anderes als ein Pensionsfonds ist, nur mit dem Unterschied, daß die UK in der Wahl der Kapitalanlageform frei ist.

 
Vor- und Nachteile des Pensionsfonds
 
 
  • Recht auf Entgeltumwandlung erfüllt
  • Alle Zusagearten möglich
  • Versorgung junger MA möglich
  • Private Weiterführung nach
  • §10a-Förderung möglich
  • Steuerfreie Übernahme von Versorgungswerken
  • Keine Einschränkung der Leistungshöhe
   
  • u. U. Nachfinanzierungsrisiko bei unverfallbarem Ausscheiden
  • nur Rentenleistungen
  • Hohe Steuerbelastung der Leistungen bei nachgelagerter Besteuerung
  • Einschränkung des geförderten Beitrags
  • Mangelnde Flexibilität
  • verminderte Erträge (Garantiezins)