Pensionsfonds (PF) |
|
 |
Durchführungsweg erst ab 2002 möglich. Pensionsfonds sind zwar "Riester-fähig",
machen aber nur Sinn, wenn das Trägerunternehmen keine Gewinne erzielt
(sonst Pensionszusage).
|
 |
Wenn wir den Pensionsfonds mit dem Durchführungsweg pauschal dotierte
U-Kasse vergleichen, so ist festzustellen, daß die U-Kasse nichts anderes
als ein Pensionsfonds ist, nur mit dem Unterschied, daß die UK in der Wahl
der Kapitalanlageform frei ist.
 |
 |
 |
 |
 |
Vor- und Nachteile des Pensionsfonds
|
 |
- Recht auf Entgeltumwandlung erfüllt
- Alle Zusagearten möglich
- Versorgung junger MA möglich
- Private Weiterführung nach
- §10a-Förderung möglich
- Steuerfreie Übernahme von Versorgungswerken
- Keine Einschränkung der Leistungshöhe
|
|
 |
- u. U. Nachfinanzierungsrisiko bei unverfallbarem Ausscheiden
- nur Rentenleistungen
- Hohe Steuerbelastung der Leistungen bei nachgelagerter Besteuerung
- Einschränkung des geförderten Beitrags
- Mangelnde Flexibilität
- verminderte Erträge (Garantiezins)
|
|
|
|